Eintrittspreise
| Erwachsene: | Einzelkarte | 3,00 € |
| Zehnerkarte | 27,50 € | |
| Fünfzigerkarte | 92,00 € | |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Sozialtarif: | Einzelkarte | 1,80 € |
| Zehnerkarte | 14,50 € | |
| Fünfzigerkarte | 46,50 € |
Sozialtarif:
Gilt - nur bei Vorlage eines gültigen Ausweises - für Schüler über 18 Jahre, Studenten, Auszubildende gemäß Berufsausbildungsgesetz, zum Grundwehrdienst einberufene Bundeswehrsoldaten sowie wehrpflichtige Angehörige einer ausländischen Wehrmacht, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte (ab 50 %), Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslose sowie “Freigänger” der JVA.Sonstige Ermäßigungen:
Kinderreiche Familien und Alleinerziehende erhalten gegen Vorlage eines Nachweises für das 3. und für jedes weitere Kind Ermäßigungen auf die Eintrittspreise, wobei nur Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.| Einzelkarte: | 1,20 € | |
| Mehrfachkarten: | 13er-Karte | 14,50 € |
| 63er-Karte | 46,50 € | |
Freier Eintritt:
- Kinder bis zu 3 Jahren
- Schulen im Rahmen des Benutzerplanes
- für Geburtstagskinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Nachweis ist ggfls. durch Vorlage des Ausweises zu erbringen).
Hallen- und Freibad
Im SportzentrumTelefon: 0 65 71 / 60 88
Telefax: 0 65 71 / 82 66
E-Mail: vitelliusbad@stadt.wittlich.de
Gebühren:
| Badetuch: | Miete | 1,00 € |
| Wäschepfand | 5,00 € | |
| Badehose: | Miete | 1,50 € |
| Wäschepfand | 5,00 € | |
| Badeanzug: | Miete | 1,50 € |
| Wäschepfand | 10,50 € | |
| Benutzung Haartrockner: | 0,05 € | |
| Verlust Garderobenschlüssel: | 7,50 € | |
| Eintrittspreise Freibad für militärische Gruppen je Person: | 1,80 € | |
| Betriebsstundengebühr Hallenbad für Vereine und militärische Gruppen im Rahmen des Benutzerplanes: | 35,00 € | |
Hinweise:
- Alle Einzel- und Mehrfachkarten (mit Ausnahme der ermäßigten Eintrittskarten) sind übertragbar.
- Die Geltungsdauer der Mehrfachkarten ist auf 1 Jahr beschränkt.
- Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt in das Bad.
- Gelöste Eintrittskarten (auch nicht fristgemäß ausgenutzte Mehrfachkarten) werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
- Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
- Der Badegast muss, um die Entgeltzahlung nachweisen zu können, im Besitz der Eintrittskarte sein.
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