Wasser auf den Friedhofen und in den Gartenanlagen


Bei anhaltender Witterung werden die Wasserversorgungsanlagen der Friedhöfe und der Gartenanlagen in der 14. und 15. Kalenderwoche (31.03. bis 11.04. 2025) in Betrieb genommen.

Sollte bei der Inbetriebnahme der Wasserversorgungsanlagen in den Gartenanlagen eine Störung (bzw. ein Wasserverlust) festgestellt werden, wird die Wasserversorgung sofort wieder eingestellt. Die Nutzer sind verpflichtet, ihre Wasserentnahmestellen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu schließen. Den Anliegern, die zu diesem Zeitpunkt ihren Wasserzähler nicht ordnungsgemäß installiert haben, werden die entstehenden Kosten, aufgrund von Zusatzarbeiten, in Rechnung gestellt.

Wasserzähler bis zum (= inklusive) Baujahr 2018 müssen für das Abrechnungsjahr 2025 erneuert werden. Sollte der Zähler nicht mehr eichgültig sein, bitten die Stadtwerke Wittlich um schnellstmöglichen Austausch und anschließende Mitteilung der neuen Zählernummer, sowie Herstellerbezeichnung und Größe des Zählers, unter der Rufnummer 06571/17-1833 oder 06571/17-1831.

Um unnötige Wasserverluste und Kosten zu vermeiden, müssen alle privaten Zähler bis spätestens 28. März 2025 installiert sein. Bei einem eventuellen Zählerwechsel, nach erfolgter Inbetriebnahme (Wasseranstellung durch die Mitarbeiter der Stadtwerke Wittlich), ist auf ordnungsgemäßes Abstellen des Wassers, während der Installation des privaten Zählers, zu achten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Stadtwerke Wittlich