Erstmalige Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in der Stadtmitte (rechts der Lieser)


Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die erstmalige Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen für die rechts der Lieser gelegenen Wohngebiete der Stadtmitte (Abrechnungseinheit “Stadtmitte, rechts“) noch im laufenden Jahr 2022 erfolgen wird und somit unmittelbar bevorsteht.

Gegenstand der Abrechnung für die Jahre 2018 - 2021 ist der Ausbau eines Teils der K 44 (Bergweilerweg), an dem die Stadt Wittlich hinsichtlich der Kosten für die Erneuerung der Gehwege, Parkflächen, Straßenbeleuchtung und Gehwegentwässerung beteiligt ist.

Die Verteilung der Kosten auf die beitragspflichtigen Grundstücke erfolgt nach der Grundstücksgröße zzgl. Zuschlägen für Vollgeschosse und gewerbliche oder ähnliche Nutzungen.

Die zu Grunde liegende Beitragssatzung in Form der Satzung der Stadt Wittlich zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 17.11.2016 kann in der aktuell gültigen Fassung unter www.wittlich.de/de/rathaus/oeffentlichkeitsarbeit/ortsrecht-satzungen/ eingesehen werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.wittlich.de/de/wirtschaft-und-finanzen/finanzen/wiederkehrende-strassenausbaubeitraege/.