Neue Zugangsregelung für das Rathaus


Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist die 3G-Regelung für die Besucher*innen des Rathauses entfallen.

Für Besucher*innen des Rathauses gilt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht.

Es muss beim Besuch des Rathauses entweder eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden.