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Wasser auf den Friedhöfen und in den Gartenanlagen
Die Wasserversorgung auf den Friedhöfen und in den Gartenanlagen wird voraussichtlich bis Freitag, 1. April 2022, je nachdem wie es die Witterungsverhältnisse zulassen, in Betrieb genommen.
Sollte bei der Inbetriebnahme der Wasserversorgung in den Gartenanlagen eine Störung (bzw. ein Wasserverlust) festgestellt werden, wird diese sofort wieder eingestellt. Die Nutzer werden gebeten, ihre Wasserentnahmestellen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu schließen. Den Anliegern, die zu diesem Zeitpunkt ihren Wasserzähler nicht ordnungsgemäß installiert haben, werden die entstehenden Kosten für jede weitere Inbetriebnahme mit je 68 Euro in Rechnung gestellt.
Die Kunden sind dazu angehalten, die Eichgültigkeit ihres Gartenwasserzählers zu überprüfen. Wasserzähler bis zum (= inklusive) Baujahr 2015 müssen erneuert werden. Sollte der Zähler nicht mehr eichgültig sein, bitten die Stadtwerke Wittlich um schnellstmöglichen Austausch und anschließende Mitteilung der neuen Zählernummer, sowie Herstellerbezeichnung und Größe des Zählers, unter der Rufnummer 06571/17-1833 oder 06571/17-1831.
Um unnötige Wasserverluste und Kosten zu vermeiden müssen alle privaten Zähler bis 27. März 2022 installiert sein. Bei einem eventuellen Zählerwechsel, nach erfolgter Inbetriebnahme (Wasseranstellung) durch die Mitarbeiter der Stadtwerke, ist auf ordnungsgemäßes Abstellen des Wassers, während der Installation des privaten Zählers, zu achten.