Illegale Müllentsorgung im Stadtwald


Im Wittlicher Stadtwald wurde in den vergangenen Monaten wieder vermehrt Müll entsorgt.

Diese "wilden" Müllablagerungen verschandeln nicht nur die Natur, durch sie besteht auch die Gefahr, dass durch Giftstoffe, die in den Boden sickern, Grundwasser und Gewässer verseucht werden können.
Als „wilder“ Müll werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweis Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um „wilden“ Müll, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von „wildem“ Müll ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden“ Mülls ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

„Wilder“ Müll ist bei der unteren Abfallbehörde zu melden. Diese kümmert sich um die Entsorgung. Rechtzeitige Mitteilungen sind aktiver Umweltschutz und trägt zur Erhaltung des sauberen Stadtbildes bei.