Grabsteinkontrolle


Die Stadtwerke weisen die Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Wittlich darauf hin, dass die Grabmale eine genügende Standfestigkeit haben müssen.

Die Nutzungsberechtigten sind nach der Friedhofssatzung für alle Schäden haftbar, welche durch ihr Verschulden, insbesondere durch Umfallen der Grabmale oder Abstürzen von Grabmalteilen, verursacht werden.

Die Kontrolle der Standfestigkeit von Grabsteinen wird durch Bedienstete der Stadtwerke ab Dienstag, dem 2. Juli 2024 durchgeführt.

Wir weisen darauf hin, dass witterungsbedingt Grabstellen absacken können. Dies betrifft insbesondere die Gräber, in welchen in den Wintermonaten eine Beisetzung erfolgte. Die Grabstellen müssen wieder mit Erde aufgefüllt werden.

Alle Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, die Grabstätten regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen zu treffen.