Einbahnstraßenregelung von Wengerohr-St. Paul nach Altrich


Die Landstraße L53 wird vom 2. April 2025, 8 Uhr bis 3. April 2025, 16 Uhr wegen der Beseitigung von Brandschäden auf der Fahrbahndecke halbseitig gesperrt. Zwischen dem Kreisverkehr St. Paul (Wengerohr) und dem Kreisverkehr am Umspannwerk (Altrich) besteht eine Einbahnstraßenregelung. Der Verkehr von St. Paul nach Altrich kann fahren. Aus Richtung Altrich ist eine Umleitung ausgeschildert.