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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Hoang Huy Nestor
- Frau Helena Rudenko
- Herr Ijaz Zafarstellvertretende Fachbereichsleitung I