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Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Voraussetzungen
- Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
- Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
- Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.
Rechtsgrundlage
Typisierung
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Ijaz Zafarstellvertretende Fachbereichsleitung I