- Rathaus
- Leben in Wittlich
- Kultur
- Sport & Freizeit
- Soziales
- Bildung
- Kindertagesstätten
- Grundschulen
- Volkshochschule
- Makerspace
- Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich
- Öffnungszeiten & Adresse
- Leserkonto
- Recherche & Fernleihe
- Formulare
- Bestellung Medienboxen & Klassensätze
- Online-Angebote
- Unser Haus
- Anmeldung & Ausleihe
- Kinder & Jugendliche
- Veranstaltungskalender
- Bibliothek International
- Kitas & Schulen
- Soziale & Ehrenamtliche Einrichtungen
- Recherche & Ausleihe
- Aktuelles
- Leichte Sprache
- A-Z
- Rückgabekasten
- Welcome
- Bienvenue
- Hoş Geldiniz
- Powitanie
- Добро пожаловать
- Schien, daat de hei bes
- Welcome - Bienvenue - Powitanie ...
- Anfahrt
- Kontakt
- Impressum
- Для наших співгромадян з України
- Wirtschaft und Finanzen
- Planung, Umwelt und Mobilität
- Tourismus
Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Leistungsbeschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.