Schwerpunktschule

Schwerpunktschule 

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland verbindlich.

Durch diese Vereinbarung sollen Menschen mit Beeinträchtigungen die gleichen Rechte wie alle Menschen haben; dazu zählt auch ein inklusives Bildungssystem.



INKLUSION bedeutet ZUGEHÖRIGKEIT.





Rheinland-Pfalz hat 2013 ein Landeskonzept für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich beschlossen. 

Danach können Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung zwischen den Lernorten "Förderschule" oder "Schwerpunktschule" wählen.

Die Grundschule Friedrichstraße in Wittlich ist seit 2003 SCHWERPUNKTSCHULE.

So können alle Kinder gemeinsam in Klassen unterrichtet werden.

Die sonderpädagogische Förderung wird durch Förderschullehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Schulintegrationsassistenten gewährleistet. Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte unterstützen die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und stehen als Ansprechpartner für alle Kinder der Schule zur Verfügung. Förderschullehrer gestalten zusammen mit den Regelschullehrern den inklusiv Unterricht, von dem alle Kinder profitieren.

Ziel ist es, die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Stärken jedes Kindes zu erkennen, es zu fördern und zu fordern.