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Eltern
Schulische Elterngremien
Auszug aus: "Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz", Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Hrsg.), 2015
Zusätzlich zu den individuellen Rechten stehen den gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertretern einer Schule kollektive Rechte zu, die im Schulgesetz beschrieben sind. Sie erhalten damit die Gelegenheit, sich aktiv in die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule einzubringen und übernehmen zusätzlich Verantwortung für die Schulgemeinschaft.
Aufgabe der Elternvertretungen ist es, die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung der Kinder zu wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus zu festigen und zu vertiefen.
In rheinland-pfälzischen Schulen gibt es vier Ebenen der gesetzlich verankerten Elternvertretungen (§§ 38 ff SchulG):
■ die Klassenelternversammlung (KEV)
■ den Schulelternbeirat (SEB)
■ den Regionalelternbeirat (REB)
■ den Landeselternbeirat (LEB)
Darüber hinaus wirken Eltern im Schulausschuss, im Schulbuchausschuss und im Schulträgerausschuss mit. Elternvertreterinnen und Elternvertreter tragen besondere Verantwortung, wenn es um Angelegenheiten geht, die ihrer Bedeutung nach vertraulich behandelt werden müssen. § 49 Abs. 6 SchulG verpflichtet sie, diese Vertraulichkeit, insbesondere bei personenbezogenen Daten und Vorgän en, über ihre Amtszeit hinaus zu wahren. Die Klassenelternversammlung, der Schulelternbeirat und der Schulausschuss haben zusätzlich die Möglichkeit, Vertraulichkeit für bestimmte Beratungsgegenstände zu beschließen.