Gruppenfoto mit den Ehrenamtlichen.

Ehrenamtskarte

Was ist die (Jubiläums-) Ehrenamtskarte RLP?

Die (Jubiläums-)Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maß freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vorteilen und ist für die Ehrenamtlichen kostenfrei erhältlich. Unter Vorlage der Karte können landesweit Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner bereitstellen. Eine Aufstellung der Vergünstigungen ist unter https://wir-tun-was.rlp.de/anerkennen/ehrenamtskarte/verguenstigungen

zu finden.

Die Jubiläumsehrenamtskarte Rheinland-Pfalz gilt lebenslang - die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz ist zwei Jahre gültig und kann dann wieder erneut beantragt werden.

Wer kann die (Jubiläums-) Ehrenamtskarte beantragen?

Die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz können Ehrenamtliche erhalten, die mindestens 14 Jahre alt sind, sich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr engagieren und hierfür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhalten. Die tatsächlich angefallenen Kosten für Telefon, Büromaterial und Fahrtkosten zählen nicht zur Pauschale. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei verschiedenen Trägern erfolgen. Es ist jedoch erforderlich, dass das Ehrenamt über einen längeren Zeitraum (in der Regel mindestens ein Jahr) ausgeübt wird.

Voraussetzung für den Erhalt einer Jubiläumsehrenamtskarte Rheinland-Pfalz ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien der Ehrenamtskarte entfallen. Auch hier ist es möglich, dass das Engagement kontinuierlich in einer Organisation oder in unterschiedlichen Bereichen erfolgte. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Lage nicht mehr engagieren können, können diese Karte erhalten.

Wie werden die Karten beantragt?

Zum Erhalt der beiden Karten ist ein Antragsformular ausfüllen. In der Regel wird der Antrag von den Ehrenamtlichen gestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Vereine oder Organisationen Vorschlagsformulare ausfüllen oder Sammelanträge für die Ehrenamtlichen stellen.

Für die Ehrenamtskarte ist es notwendig, dass der Verein oder die Organisation das Engagement und dessen zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigt. Der Antrag ist an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune zur Überreichung an die Antragstellenden übersandt.

Antragsformulare (Ehrenamtskarte, Jubiläumsehrenamtskarte, Vorschlagsformular Jubiläumsehrenamtskarte) sind bei den beteiligten Kommunen erhältlich oder unter  https://wir-tun-was.rlp.de/fileadmin/wir-tun-was/anerkennen/Antragsformular_Ehrenamtskarte_V2021-ausfuellbar.pdf

 verfügbar. Sammelanträge können auch über ehrenamtskarte@stk.rlp.de erfragt werden. 

Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten können für die (Jubiläums-) Ehrenamtskarte berücksichtigt werden?

Hierzu zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Diese kann in Vereinen, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen erfolgen und umfasst auch Formen der politischen Bildung. Nicht angerechnet werden nur Mitgliedschaften oder Bereitschaftszeiten.

©Staatskanzlei RLP

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