Kehrmaschine im Einsatz

Straßenreinigung

Straßenreinigung

Straßenreinigung


In der Stadt Wittlich werden wöchentlich 135 km Straßen, 22 km Fußwege und 34.000 qm diverse Flächen (Plätze und Fußgängerzone) gereinigt.

Mit der maschinellen Straßenreinigung ist die Fa. Daus GmbH beauftragt.

Die Kehrfahrzeuge sind mit GPS ausgestattet, so dass der Einsatz der Kehrmaschinen überwacht wird. 

Die Stadtwerke Wittlich (Bauhof) reinigen mit Ihrer eigenen Kehrmaschine die Parkplätze, Fußwege sowie die im Eigentum der Stadt befindlichen Gehwege.

Die Treppenanlage werden ebenfalls von den Mitarbeitern des Bauhofs sauber gehalten.


Straßenreinigungsgebühren 2024

Gemäß Satzung der Stadt Wittlich über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 20.07.2015 wird der Gebührensatz in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Straßenreinigungsgebühr je veranlagter Meter Grundstücksbreite2,28 €


Räum- und Streupflicht

Schnee räumen


Der Winter kommt!

Die Verkehrssicherheit von Straßen und Wegen bei Schnee und Eis kann nur dann erreicht werden, wenn Grundstückseigentümer und Einwohner hierbei mithelfen. Dies ist in den Rechtsgrundlagen auch ausdrücklich so verankert. Erfahrungsgemäß herrscht jedoch oftmals Unklarheit darüber, wer in welchem Umfang und in welcher Zeit zur Schnee- und Glättebeseitigung verpflichtet ist. 

Auf folgenden Verkehrsflächen sind die Eigentümer und Besitzer der anliegenden Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet:

Räumen Sie auf Gehwegen einschließlich Fußwegen in der erforderlichen Breite von 1,50 m.

Die Länge entspricht jeweils der Frontlänge des anliegenden Grundstücks sowie anteilig die nicht aufteilbaren Flächen an Kreuzungen und Einmündungen.

Hat die Straße nur auf einer Seite einen Gehweg, so ist nur dieser zu räumen und zu streuen.

Ist beidseitig kein Gehweg vorhanden, ist ein Streifen von 1,50 m Breite auf beiden Straßenseiten zu räumen und zu streuen.

 Was bedeutet der Begriff „anliegende Grundstücke“?

Grundstücke, die eine Winterdienstpflicht auslösen, müssen nicht zwangsläufig unmittelbar an die zu betreuende öffentliche Straße angrenzen. Es kann sich auch zwischen dem Grundstück und der Straße noch ein Grünstreifen in öffentlichem Eigentum befinden.

Grenzt das Grundstück an mehrere Straßen oder Fußwege, ist an allen angrenzenden Seiten Winterdienst auszuführen.

 In welcher Zeit muss Schnee geräumt und gestreut werden?

Nachts gefallener Schnee bzw. nachts entstandene Glätte muss an Werktagen bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr beseitigt sein. Danach gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte ist unverzüglich zu beseitigen. Die Räum- und Streupflicht endet um 20.00 Uhr.

 Welche Streumittel sind erlaubt?

Auf den Geh- und Fußwegen öffentlicher Straßen dürfen abstumpfende Mittel (z.B. Sand, Splitt, Lava-Granulat etc.) verwandt werden. Auftauende Mittel wie Streusalz sollten sparsam und auf das notwendige Maßbeschränkt eingesetzt werden.

Bitte denken Sie daran, Splitt oder ähnliche Mittel nach Eis und Schnee wieder vom Gehweg zu entfernen.

 Wer räumt bei Alter, Krankheit oder Abwesenheit?

Beauftragen Sie eine geeignete Person oder Firma. Dies kann ein Hausmeisterdienst, ein Gartenbaubetrieb oder eine Straßenreinigungsfirma sein (siehe Telefonbuch).

 Was passiert, wenn nicht geräumt und gestreut wird?

Bei Unfällen wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht müssen Sie mit Schadensersatzforderungen der Geschädigten und deren Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft rechnen.

Außerdem können sich strafrechtliche Folgen wegen fahrlässiger Körperverletzung ergeben.

Zur Sicherheit der Einwohner wird die Räum- und Streupflicht überwacht, ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gerne können Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch persönlich kontaktieren, damit keine Frage offen bleibt und wir alle sicher durch den Winter kommen.


Kontakt

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